FAQ - Fragen zum Schmuck Umtausch

Sie können den Schmuck bei uns nur dann umtauschen, wenn Sie die dafür benötigte Rechnung  zum Schmuckstück vorweisen können und das Schmuckstück noch nicht getragen wurde.

Die Rückgabe des Kaufbetrages ist nicht möglich. Wir stellen dafür einen Gutschein in diesem Wert aus (auch bei damaliger bargeldlosen Bezahlung). Dieser Gutschein ist lebenslang auf alles in unserem Betrieb gültig!

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